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GHS07, was ist das und worauf ist zu achten?

  • Gulizar Korbulak
  • Juni 5, 2023
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Kurzbeschreibung

GHS07 steht für das Gefahrenpiktogramm „Ausrufezeichen“ gemäß dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (Globally Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, GHS). Es ist ein international anerkanntes System zur Standardisierung der Klassifizierung und Kennzeichnung chemischer Stoffe und Gemische.

Das GHS07-Piktogramm zeigt ein schwarzes Ausrufezeichen auf einem weißen Hintergrund, umrahmt von einem roten Rhombus. Es dient dazu, auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die von einem bestimmten Stoff oder Gemisch ausgehen können.

Gefahrenhinweis GHS07

Das Piktogramm wird verwendet, um auf verschiedene Arten von Gefahren hinzuweisen, einschließlich:

  • Reizwirkung: Der Stoff oder das Gemisch kann Augenreizungen, Hautreizungen oder Atemwegsreizungen verursachen.
  • Sensibilisierung der Atemwege: Der Stoff oder das Gemisch kann allergische Reaktionen der Atemwege auslösen.
  • Akute Toxizität (oral, dermal oder inhalativ): Der Stoff oder das Gemisch kann bei kurzfristiger Exposition in hoher Konzentration gesundheitsschädlich oder sogar tödlich sein.
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition oder wiederholte Exposition): Der Stoff oder das Gemisch kann bestimmte Organsysteme bei einmaliger oder wiederholter Exposition beeinträchtigen.

Das Piktogramm dient als visuelle Warnung und erinnert die Benutzer daran, dass sie bei der Handhabung des Stoffes oder des Gemisches Vorsicht walten lassen sollten. Es sollte immer in Verbindung mit dem entsprechenden Gefahrenhinweis und den Sicherheitshinweisen verwendet werden, um eine angemessene Risikobewertung und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Worauf ist zu achten?

Als Nutzer sollten Sie bei der Begegnung mit dem GHS07-Piktogramm „Ausrufezeichen“ auf folgende Punkte achten:

  1. Schutzmaßnahmen: Das GHS07-Piktogramm weist auf potenzielle Gefahren hin. Achten Sie auf die begleitenden Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese können persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz umfassen.
  2. Handhabung: Lesen Sie die Anweisungen und Hinweise auf dem Produktetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt, um die richtige Handhabung zu gewährleisten. Beachten Sie spezifische Anweisungen zur Lagerung, Entsorgung und Anwendung des betreffenden Stoffes oder Gemischs.
  3. Exposition minimieren: Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit dem Stoff oder Gemisch, insbesondere mit Haut, Augen oder Atemwegen. Verwenden Sie gegebenenfalls geeignete Schutzhandschuhe, Augenschutz oder Atemschutz.
  4. Belüftung: Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsumgebung gut belüftet ist, um eine mögliche Einatmung von Dämpfen, Stäuben oder Aerosolen zu reduzieren. Arbeiten Sie bei Bedarf in einer Abzugshaube oder im Freien.
  5. Erste Hilfe: Informieren Sie sich über die entsprechenden Maßnahmen zur Ersten Hilfe im Falle einer Exposition oder Verletzung. Halten Sie geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen bereit und kontaktieren Sie bei Bedarf umgehend medizinische Fachkräfte.
  6. Lagerung und Entsorgung: Befolgen Sie die Anweisungen zur sicheren Lagerung des betreffenden Stoffs oder Gemischs. Beachten Sie auch die richtige Entsorgung, um Umweltbelastungen zu vermeiden.
  7. Informieren Sie sich: Informieren Sie sich über die Eigenschaften des betreffenden Stoffs oder Gemischs, indem Sie das Sicherheitsdatenblatt lesen oder andere verfügbare Informationen konsultieren. Das Verständnis der potenziellen Gefahren und Risiken ermöglicht es Ihnen, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Es ist wichtig, die spezifischen Anweisungen und Vorsichtsmaßnahmen für jeden Stoff oder jedes Gemisch zu beachten, auf das das GHS07-Piktogramm angewendet wird. Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit stehen im Vordergrund, und das Einhalten der richtigen Verfahren und Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung.

Anbringen des Symbols

Gemäß den Vorschriften des Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) sollte das GHS07-Symbol „Ausrufezeichen“ auf Behältern von Chemikalien deutlich sichtbar und gut lesbar angebracht werden. Hier sind einige grundlegende Richtlinien für die Kennzeichnung von Behältern:

  1. Größe: Das GHS07-Symbol sollte eine angemessene Größe haben, um deutlich erkennbar zu sein. Die genauen Größenanforderungen können je nach den spezifischen nationalen oder regionalen Vorschriften variieren.
  2. Kontrast: Das GHS07-Symbol sollte gegenüber dem Hintergrund einen ausreichenden Kontrast aufweisen, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Es wird empfohlen, das Symbol in schwarzer Farbe auf einem weißen Hintergrund anzubringen.
  3. Platzierung: Das GHS07-Symbol sollte in der Nähe anderer Kennzeichnungselemente angebracht werden, wie z.B. dem Produktnamen, dem Gefahrenhinweis, der Sicherheitskennzeichnung und anderen erforderlichen Informationen. Es sollte so platziert werden, dass es leicht zu erkennen und zu lesen ist.
  4. Eindeutigkeit: Das GHS07-Symbol sollte nicht überlappt, verdeckt oder unklar sein. Es sollte keine Verwirrung mit anderen Piktogrammen oder Informationen auf dem Behälter verursachen.
  5. Beständigkeit: Das GHS07-Symbol sollte dauerhaft und beständig sein, um sicherzustellen, dass es während der Lagerung und Handhabung des Produkts nicht abblättert oder verschwindet. Es sollte den Umgebungsbedingungen standhalten, wie z.B. Temperaturänderungen, Feuchtigkeit oder UV-Einstrahlung.

Es ist wichtig, die spezifischen nationalen oder regionalen Vorschriften zu beachten, da diese geringfügige Abweichungen in Bezug auf die Größe, Platzierung oder andere Anforderungen haben können. Die genauen Anforderungen für die Kennzeichnung von Chemikalien sind in den entsprechenden Regelungen und Standards festgelegt, wie z.B. der CLP-Verordnung in der Europäischen Union oder der OSHA-GHS-Verordnung in den Vereinigten Staaten.

Bild zum Downloaden

BAuA steht für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die BAuA ist eine deutsche Bundesoberbehörde und Teil des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ihre Aufgabe besteht darin, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland zu fördern und sicherzustellen.

Die BAuA ist verantwortlich für die wissenschaftliche Forschung, die Erarbeitung von Regeln und Standards sowie die Beratung und Information in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie unterstützt Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Behörden und andere Akteure dabei, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten.

Im folgenden Link findet ihr das Symbol über die BAuA Webseite:

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/_functions/Gesundheitsgefahren-Ausrufezeichen.html

GHS07 Ausrufezeichen
GHS07 Ausrufezeichen

Weitere GHS-Symbole

In Deutschland gelten gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) die folgenden GHS-Symbole als notwendig:

  1. Explosive Stoffe/Gemische (GHS01): Ein rotes explosives Symbol mit einem explodierenden Körper.
  2. Entzündbare Stoffe (GHS02): Ein rotes Flammensymbol, das eine Flamme über einem Kreis darstellt.
  3. Oxidierende Stoffe (GHS03): Ein rotes Symbol mit einem brennenden Kreis, das einen Sauerstoffzylinder darstellt.
  4. Gase unter Druck (GHS04): Ein grünes Gasflaschensymbol, das eine Gasflasche mit einem nach außen gerichteten Pfeil zeigt.
  5. Ätzende Stoffe (GHS05): Ein schwarzes Symbol mit einem aufgebrochenen Glasbehälter und einer auslaufenden Flüssigkeit, die Haut und Metall angreift.
  6. Giftige Stoffe (GHS06): Ein weißes Totenkopfsymbol auf einem schwarzen Hintergrund, oft begleitet von einem gekreuzten Knochen.
  7. Gesundheitsschädliche Stoffe (GHS07): Ein schwarzes Symbol mit einem schwarzen Ausrufezeichen auf einem weißen Hintergrund.
  8. Umweltgefährdende Stoffe (GHS08): Ein blauer Fischtotensymbol mit einem Baum und einer Flüssigkeit.
  9. Stoffe mit akuter Toxizität (GHS09): Ein schwarzes Symbol mit einem weißen Totenkopf und gekreuzten Knochen, das auf eine akute Toxizität hinweist.

Diese GHS-Symbole müssen auf Verpackungen von Chemikalien angebracht werden, um über die Gefahren und Risiken zu informieren, die von den enthaltenen Stoffen oder Gemischen ausgehen können. Die Symbole dienen als visuelle Warnhinweise und werden in Kombination mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen verwendet, um die sichere Handhabung, Lagerung und den Transport der Chemikalien zu gewährleisten.

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