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GHS05 Was ist das? Worauf muss ich achten?

  • Gulizar Korbulak
  • Juni 5, 2023
  • No comments

Kurzbeschreibung

GHS05 bezieht sich auf ein Gefahrensymbol gemäß dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS), einem internationalen Standard zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Das GHS05-Symbol repräsentiert die Gefahr von ätzenden Stoffen oder Gemischen.

Das GHS05-Symbol besteht aus einem umgedrehten Ausrufezeichen in einem schwarzen Rhombus auf orangefarbenem Hintergrund. Es dient dazu, auf die potenziell ätzenden Eigenschaften einer Substanz hinzuweisen, die Hautreizungen, schwere Augenschäden oder andere Schäden an Gewebe und Materialien verursachen kann.

Die Verwendung von GHS-Symbolen und -Kennzeichnungen hilft dabei, die Gefahren von Chemikalien zu kommunizieren und sicherzustellen, dass Personen, die mit ihnen umgehen, angemessene Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Gefahrenhinweis GHS05

Das GHS05-Symbol weist auf die Gefahr ätzender Stoffe oder Gemische hin. Ätzende Substanzen sind solche, die bei direktem Kontakt mit Haut, Augen oder Gewebe schwere Schäden verursachen können. Das GHS05-Symbol signalisiert, dass diese Stoffe die Fähigkeit haben, Hautreizungen, Verätzungen oder andere Gewebeschäden zu verursachen.

Die Gefahren, auf die das GHS05-Symbol hinweist, umfassen:

  1. Hautreizungen: Der direkte Kontakt mit ätzenden Substanzen kann zu Rötungen, Schwellungen, Schmerzen oder sogar Hautverbrennungen führen.
  2. Augenschäden: Ätzende Stoffe können schwere Augenreizungen oder sogar dauerhafte Schäden wie Hornhautverbrennungen verursachen. Der Kontakt mit den Augen sollte daher unbedingt vermieden werden.
  3. Gewebeschäden: Wenn ätzende Substanzen in tiefere Gewebeschichten eindringen, können sie schwerwiegende Schäden verursachen, die von Narbenbildung bis hin zu dauerhaften Gewebedefekten reichen können.

Es ist wichtig, ätzende Stoffe oder Gemische mit äußerster Vorsicht zu behandeln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Kontakt mit Haut, Augen oder Gewebe zu vermeiden. Dazu gehören das Tragen von Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille oder Gesichtsschutz sowie die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsverfahren, um das Risiko von Verletzungen zu minimieren.

Worauf ist zu achten?

Wenn ein GHS05-Piktogramm auf einem Behälter dargestellt wird, gibt es mehrere wichtige Punkte, auf die Sie achten sollten:

  1. Gefährliche Substanz: Das GHS05-Piktogramm weist auf eine ätzende Substanz hin, die Hautreizungen, schwere Augenschäden oder Gewebeschäden verursachen kann. Es ist wichtig zu erkennen, dass der Inhalt des Behälters eine potenzielle Gefahr darstellen kann und angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.
  2. Schutzausrüstung: Beim Umgang mit einer ätzenden Substanz ist es wichtig, geeignete Schutzausrüstung zu tragen, um sich selbst zu schützen. Dazu gehören Handschuhe, Schutzbrille oder Gesichtsschutz, geeignete Schutzkleidung und gegebenenfalls Atemschutz, je nach den spezifischen Eigenschaften der Substanz.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Die Anweisungen auf dem Behälter oder in den begleitenden Sicherheitsdatenblättern sollten genau befolgt werden. Diese Informationen enthalten Anleitungen zur sicheren Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Substanz. Sie können auch Informationen über Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle von Exposition oder Unfällen enthalten.
  4. Lagerung und Entsorgung: Ätzende Substanzen erfordern oft spezielle Lagerungsbedingungen, um Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Es ist wichtig, die empfohlenen Lagerungshinweise zu befolgen und sicherzustellen, dass der Behälter ordnungsgemäß verschlossen ist, um das Austreten der Substanz zu verhindern. Bei der Entsorgung sollte darauf geachtet werden, die örtlichen Vorschriften und Bestimmungen zu befolgen.
  5. Informieren Sie sich: Wenn Sie mit einem Behälter arbeiten, auf dem das GHS05-Piktogramm dargestellt ist, ist es wichtig, sich über die spezifischen Eigenschaften und Risiken der enthaltenen Substanz zu informieren. Lesen Sie das Sicherheitsdatenblatt und konsultieren Sie gegebenenfalls Fachleute, um sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Die ordnungsgemäße Kenntnis und Anwendung dieser Punkte trägt dazu bei, die sichere Handhabung ätzender Substanzen zu gewährleisten und das Risiko von Verletzungen oder Schäden zu minimieren.

Anbringen des Symbols

Die genauen Regeln zur Anbringung des GHS05-Symbols auf Kanistern und Behältern können je nach Land und rechtlichen Vorschriften variieren. Dennoch gibt es einige allgemeine Richtlinien, die beachtet werden sollten:

  1. Größe und Sichtbarkeit: Das GHS05-Symbol sollte gut sichtbar und leicht erkennbar sein. Es sollte groß genug sein, um deutlich erkennbar zu sein, selbst aus angemessener Entfernung.
  2. Kontrast und Hintergrundfarbe: Das GHS05-Symbol sollte auf einem kontrastierenden Hintergrund platziert werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Ein typischer Hintergrund ist weiß oder eine helle Farbe, um den Kontrast zu verstärken.
  3. Vollständige Darstellung: Das GHS05-Symbol sollte vollständig und unverändert dargestellt werden. Es sollte nicht verdeckt, abgeschnitten oder anderweitig unkenntlich gemacht werden.
  4. Platzierung: Das GHS05-Symbol sollte auf dem Behälter so platziert werden, dass es leicht erkennbar ist und nicht verdeckt wird. Es sollte nicht überlappt oder von anderen Informationen oder Etiketten überlagert werden.
  5. Wiederholte Anbringung: Das GHS05-Symbol kann mehrfach auf dem Behälter angebracht werden, insbesondere wenn der Behälter groß ist oder mehrere Seiten hat. In solchen Fällen sollten die Symbole gleichmäßig verteilt werden, um sicherzustellen, dass sie von verschiedenen Blickwinkeln aus sichtbar sind.

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Vorschriften Ihres Landes oder Ihrer Region zu beachten, da diese möglicherweise zusätzliche Richtlinien für die Anbringung des GHS05-Symbols auf Kanistern und Behältern haben.

Es wird dringend empfohlen, die örtlichen Vorschriften und Leitlinien zu konsultieren oder sich an spezialisierte Fachleute oder Behörden zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

GHS05 Symbol zum Downloaden

BAuA steht für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die BAuA ist eine deutsche Bundesoberbehörde und Teil des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ihre Aufgabe besteht darin, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland zu fördern und sicherzustellen.

Die BAuA ist verantwortlich für die wissenschaftliche Forschung, die Erarbeitung von Regeln und Standards sowie die Beratung und Information in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Sie unterstützt Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Behörden und andere Akteure dabei, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten.

Im folgenden Link findet ihr das Symbol über die BAuA Webseite:

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/_functions/Gesundheitsgefahren-Ausrufezeichen.html

GHS05 Ätzwirkung

Weitere GHS-Symbole

In Deutschland gelten gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) die folgenden GHS-Symbole als notwendig:

  1. Explosive Stoffe/Gemische (GHS01): Ein rotes explosives Symbol mit einem explodierenden Körper.
  2. Entzündbare Stoffe (GHS02): Ein rotes Flammensymbol, das eine Flamme über einem Kreis darstellt.
  3. Oxidierende Stoffe (GHS03): Ein rotes Symbol mit einem brennenden Kreis, das einen Sauerstoffzylinder darstellt.
  4. Gase unter Druck (GHS04): Ein grünes Gasflaschensymbol, das eine Gasflasche mit einem nach außen gerichteten Pfeil zeigt.
  5. Ätzende Stoffe (GHS05): Ein schwarzes Symbol mit einem aufgebrochenen Glasbehälter und einer auslaufenden Flüssigkeit, die Haut und Metall angreift.
  6. Giftige Stoffe (GHS06): Ein weißes Totenkopfsymbol auf einem schwarzen Hintergrund, oft begleitet von einem gekreuzten Knochen.
  7. Gesundheitsschädliche Stoffe (GHS07): Ein schwarzes Symbol mit einem schwarzen Ausrufezeichen auf einem weißen Hintergrund.
  8. Umweltgefährdende Stoffe (GHS08): Ein blauer Fischtotensymbol mit einem Baum und einer Flüssigkeit.
  9. Stoffe mit akuter Toxizität (GHS09): Ein schwarzes Symbol mit einem weißen Totenkopf und gekreuzten Knochen, das auf eine akute Toxizität hinweist.

Diese GHS-Symbole müssen auf Verpackungen von Chemikalien angebracht werden, um über die Gefahren und Risiken zu informieren, die von den enthaltenen Stoffen oder Gemischen ausgehen können. Die Symbole dienen als visuelle Warnhinweise und werden in Kombination mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen verwendet, um die sichere Handhabung, Lagerung und den Transport der Chemikalien zu gewährleisten.

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